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Zwei Männer geschützt unter einem Schirm auf dem Hof eines Landwirtschaftsbetriebs
Logo der Versicherungskammer Bayern

Ernteversicherung

Der Schutzschirm für die Landwirtschaft

Wie keine andere Branche ist die Landwirtschaft von den Launen der Natur abhängig. Durch den Klimawandel steigt nicht nur die Anzahl der Wetterextreme, sondern auch deren Intensität. Trockenheit, Starkregen, Frost, Stürme und Hagel führen jedes Jahr zu gravierenden Ernteausfällen. Eine Absicherung Ihres Ernteertrags gegen Elementargefahren wird deshalb immer wichtiger. Die Ernteversicherung „ErnteSchutz Vario” der Versicherungskammer Bayern schützt Sie vor Ertragsausfällen, die durch Extremwetterlagen entstehen.

Sicherheit bei Ernteausfällen

Keine Rückstufung im Schadensfall

Staatliche Förderung möglich

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Staatliche Förderung
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Grafik: Von der Pflanzung eines Obstbaums bis zur Ernte, symbolisch mit Münzen dargestellt

Das Wichtigste in Kürze

Mit unserem flexiblen Bausteinmodell können Sie den Versicherungsschutz ganz individuell und optimal an Ihren Betrieb, die regionalen Gegebenheiten und Ihre Bedürfnisse anpassen. Damit schützen Sie preisgünstig Ihr Kapital, sichern Ihre Liquidität und verbessern Ihre Bonität.  

  • Ertragssicherung Ihrer Ernte gegen zunehmende Extremwetter
  • Flexibles Bausteinmodell
  • Versicherungsumfang für jede Fruchtgruppe individuell wählbar
  • Anpassbare Modelle für den Selbstbehalt
  • Keine Rückstufung im Schadensfall
  • Rasche Schadenabwicklung durch digitale Schadenaufnahme

Attraktive staatliche Förderung für Landwirte in Bayern

Seit 2023 fördert der Freistaat Bayern die Risikoabsicherung für Ackerbau, Wein, Obst und Hopfen mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Versicherungsprämie. Die versicherte Mindestgröße beträgt 0,3 Hektar. Die Maximalentschädigung liegt bei 80 Prozent der Versicherungssumme.

Es gibt einen Selbstbehalt: Die Staatliche Förderung berechnet sich aus einem Selbstbehalt von 20 Prozent aus dem Schadengrad. Sollte in Ihrem Vertrag ein niedrigerer Selbstbehalt vereinbart sein, kann dieser weiterhin bestehen bleiben. Lediglich der auf den niedrigeren Selbstbehalt zu zahlende Mehrbeitrag wird durch das Ministerium dann nicht gefördert. Die Maximalentschädigung ist dafür entsprechend höher.

Alle Details kennt Ihre Beraterin oder Ihr Berater. Von diesen erhalten Sie auch Ihr Angebot, das Sie für die Beantragung in iBALIS, dem Serviceportal der Bayrischen Landwirtschaftsverwaltung, benötigen.

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Quelle: Versicherungskammer Bayern • Länge: 02:12 • Veröffentlicht: 01.03.2023

Tarife

Das flexible Bausteinmodell ErnteSchutz Vario

Kernbausteine

 

  • Hagel: Die Ernteversicherung greift, wenn ein Hagelschlag an Ihrer versicherten Kultur sichtbare Spuren (Anschläge) hinterlässt. Dieser Baustein ist obligatorisch. Die weiteren Bausteine wählen Sie nach Ihren Wünschen aus.
  • Sturm: Versichert sind Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen mit mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala oder einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde.
  • Starkregen: Für die Versicherung bedeutet Starkregen eine Regenmenge von mehr als 25 Litern pro Quadratmeter in 15 Minuten oder mehr als 50 Litern pro Quadratmeter in 24 Stunden.
  • Frost: Bei Schäden durch Frost springt die Versicherung ein bei einer wetterbedingten Abkühlung der Temperatur unter 0 Grad Celsius.
  • Trockenheit: Schäden durch Trockenheit gelten als versichert, wenn der Niederschlag den für die jeweilige Fruchtgruppe definierten kritischen Niederschlagswert (Grenzwert) unterschreitet.

Ergänzungsbausteine

 

  • Abnahme: Versichert ist zusätzlich der Qualitätsverlust bei Zwiebeln und Kartoffeln durch Hagel. Werden die Früchte durch Hagel beschädigt und erreichen nicht die vereinbarte Qualitätsklasse, übernimmt die Versicherung den wirtschaftlichen Verlust.
  • Quarantäne: Werden Pflanzkartoffeln von der Pflanzenkrankheit Ringfäule oder der Schleimkrankheit befallen, übernimmt die Versicherung den Ertragsausfall und die zusätzlich anfallenden Kosten.
Grafik: Person setzt ein letztes Puzzleteil ein
Infoblatt

FAQ zur Ernteversicherung

Wann bezahlt die Ernteversicherung?
  • Sie erhalten die Leistung, wenn der ermittelte Schadengrad größer als 8 Prozent ist. Diese Regelung ist branchenüblich. Das gilt einheitlich für alle Fruchtarten.
  • Bei Schäden durch Trockenheit erhalten Sie, je nach Dauer der Trockenheitsperiode, eine Pauschale von bis zu 30 Prozent des vereinbarten Hektarertragswertes des betroffenen Feldstücks.
  • Kommt es bis 30. April zu Schäden durch Hagel, Sturm, Starkregen oder zu Auswinterungsschäden bei Winter- und Sommerkulturen, erhalten Sie eine pauschale Entschädigung von 15 Prozent der Versicherungssumme, damit Sie neu anbauen können.
  • Knickt das Getreide (Lagergetreide) auf dem Feld wegen Sturm oder Starkregen um, erhalten Sie pauschal bis zu 15 Prozent der Versicherungssumme.
  • Ihr Vorteil: Bei den pauschalen Entschädigungen wird ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt nicht abgezogen.
Kann der Umfang der Ernteversicherung für jede Kulturart separat gewählt werden?

Die Ernteversicherung ErnteSchutz Vario der Versicherungskammer Bayern passt sich Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb an. So können Sie zum Beispiel Ihr Getreide gegen Hagel und Starkregen sowie Ihren Mais gegen Hagel und Sturm versichern. Oder Sie wählen für Ihre Kulturart nur den Baustein „Hagel” aus und ergänzen diesen, wenn Sie möchten, mit Bausteinen, die Sie benötigen. So empfiehlt es sich zum Beispiel, Weinreben gegen Schäden durch Hagel und Frost abzusichern.

Wie kann ich bei der Ernteversicherung Geld sparen?

Bei der Versicherungskammer Bayern zahlt sich Treue aus – Sie profitieren von besonders günstigen Beiträgen.

  • Treuerabatt: Bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren erhalten Sie 10 Prozent Treuerabatt.
  • Frühzahler-Rabatt: Bei Lastschriftverfahren und Erfassung der Anbaudaten in unserem Online-Kundenportal bis 31. Mai erhalten Sie 2 Prozent Nachlass für das aktuelle Erntejahr.
  • Selbstbeteiligung: Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfall profitieren Sie von deutlich günstigeren Versicherungsbeiträgen. Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie individuell festlegen.
Was bedeutet bei der Förderung „Selbstbehaltsmodell 20 Prozent vom Schadengrad”?

Im Schadenfall wird der geschätzte Schaden um die vereinbarten 20 Prozentpunkte reduziert. Das heißt, bei einer ermittelten Schadenquote von 50 Prozent für das betroffene Feldstück erhalten Sie eine Entschädigung von 30 Prozent. Bei Pauschalentschädigungen wie zum Beispiel bei Trockenheit oder Fraßschaden erfolgt kein Abzug des Selbstbehaltes.

Muss zwingend auf das „Selbstbehaltsmodell 20 Prozent vom Schadengrad” umgestellt werden, damit ich die Förderung erhalte?

Nein, Sie können auch einen geringeren Selbstbehalt wählen. Das „Selbstbehaltsmodell 20 Prozent vom Schadengrad” wird lediglich für die Berechnung der Förderhöhe vom Ministerium vorgeschrieben. Sie entscheiden, welches Selbstbehaltsmodell Sie für Ihren Vertrag vereinbaren wollen. Die Wahl eines niedrigeren Selbstbehaltes bedeutet einen höheren Versicherungsbeitrag, jedoch im Schadenfall weniger Kosten für Sie. Die Wahl des Selbstbehaltes hat keinen Einfluss auf die Höhe des Förderbetrages, den das Ministerium ausschüttet.

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