- Lebenslange garantierte Rentenzahlungen ab sofort
- Keine Gesundheitsprüfung
Sofortrente
Genießen Sie Ihr Erspartes ab sofort bis zum Lebensende
Investieren Sie mit der Sofortrente unseres Partners R+V Lebensversicherung AG Ihre Ersparnisse in die Altersvorsorge. Mit der privaten Rentenversicherung R+V-SofortRente erhalten Sie ab sofort eine lebenslang garantierte Rente, unabhängig von der Kapitalmarktentwicklung. Die Absicherung Ihrer Angehörigen können Sie dabei individuell gestalten, und das ohne Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss.
Ihre Vorteile:
- Lebenslange garantierte Rentenzahlungen ab sofort
- Mögliche Erhöhung der Rente durch eine zusätzliche Überschussrente, die sich nach den erwirtschafteten Überschüssen richtet
- Keine Gesundheitsprüfung
- Steuervorteile durch die Besteuerung der Rentenleistung mit dem Ertragsanteil
Zusätzliche Absicherung für Ihre Angehörigen
Für die Absicherung Ihrer Angehörigen stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Beitragsrückgewähr: Die Angehörigen erhalten bei Einschluss einer Beitragsrückgewähr im Todesfall der versicherten Person das eingezahlte Kapital, abzüglich der bereits gezahlten garantierten Renten als einmalige Kapitalauszahlung.
- Rentengarantiezeit: Bei der Sofortrente mit Garantiezeit wird Ihre Rente im Falle Ihres Todes an Ihre Angehörigen bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit weitergezahlt.
- Hinterbliebenen-Zusatzversicherung: Mit dem Einschluss einer Hinterbliebenen-Zusatzversicherung können Sie Ihren Partner finanziell absichern. Er erhält im Todesfall die vereinbarte Hinterbliebenenrente ausgezahlt, und das solange er lebt.
Ihre Vorteile mit der Sofortrente auf einen Blick
- Lebenslange garantierte Rentenzahlungen ab sofort nach einer Einmalzahlung
- Mögliche Erhöhung der Rente durch eine zusätzliche Überschussbeteiligung
- Günstige Versteuerung durch die Besteuerung der Rentenleistung nur mit dem Ertragsanteil
- Kapitalentnahme möglich
- Hinterbliebenenschutz flexibel einschließbar
- Keine Gesundheitsprüfung
Häufige Fragen zur Sofortrente
Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Anteil einer Rente. So müssen Rentenempfänger nicht die angesparten Rentenbeiträge, sondern nur den fiktiven Ertrag des eingezahlten Kapitals versteuern. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist gesetzlich festgelegt und abhängig vom Alter der versicherten Person bei Rentenbeginn. So beträgt zum Beispiel der Ertragsanteil bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren 18 Prozent der Gesamtrente.
Die Rente wird lebenslang an die versicherte Person ausgezahlt.
Während der Garantiezeit oder solange noch Leistungen aus der Beitragsrückgewähr vorliegen, können Sie einmalig Kapital entnehmen. Die Kapitalentnahme ist bis zu einer Höhe einer möglichen Todesfallleistung möglich. Neu: Mit der R+V-SofortRente Plus können Sie unabhängig von Ereignissen und mehrfach Kapital entnehmen. Und das bereits ab dem zweiten Versicherungsjahr.