- Erst sparen und später bei Bedarf finanzieren
- Unabhängig von der Zinsentwicklung
- Der Staat spart und tilgt mit
Prinzip des Bausparens
So funktioniert Bausparen bei Schwäbisch Hall
Um sich Ihre Wohnwünsche von morgen mit Schwäbisch Hall zu erfüllen, sparen Sie zunächst das notwendige Eigenkapital an und sichern sich damit den Anspruch auf einen zinssicheren und attraktiven Bausparkredit. So können Sie sicher planen, denn Sie bleiben ganz unabhängig von möglichen Zinsschwankungen am Kapitalmarkt. Der Staat unterstützt Sie beim Bausparen mit Prämien und zusätzlichen Steuervorteilen.
So funktioniert Bausparen
Sie schließen einen Bausparvertrag über eine bestimmte Vertragssumme, die so genannte Bausparsumme ab. Bei Vertragsabschluss stehen die Zinssätze bereits fest und ändern sich während der gesamten Laufzeit nicht. Haben Sie je nach Tarifvariante zum Beispiel die Hälfte des Bausparvertrages angespart, steht Ihnen die andere Hälfte als Bausparkredit zur Verfügung.
Verfügbarkeit Ihrer Bausparsumme
Damit Sie über Ihre Bausparsumme verfügen können, muss Ihr Bausparvertrag "zuteilungsreif" sein. Die Zuteilung kann erfolgen, wenn Sie je nach Tarifvariante mindestens 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme angespart haben und die erforderliche Bewertungszahl erreicht ist. Diese Zahl errechnet sich aus den Zinsen, der Bausparsumme und weiteren Faktoren.
Ihre Vorteile beim Bausparen
- Sie sichern sich von Anfang an niedrige, über die gesamte Laufzeit garantierte Kreditzinsen.
- Sie erhalten eine solide Guthabenverzinsung.
- Der Staat unterstützt das Bausparen mit Prämien.
- Keine versteckten Kosten: Sie zahlen nur die Abschlussgebühr.
Maximale Prämien sichern
Mit der staatlichen Förderung kommen Sie beim Bausparen noch schneller an Ihr Ziel. Je nach Berechtigung profitieren Sie von der Wohnungsbauprämie1) (WoP), von der Arbeitnehmersparzulage1) (ASZ) und der Riester-Zulage2). Die maximalen Prämien können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Prämien im Überblick
Ledig (ein Arbeitnehmer) | Verheiratet oder Lebenspartner nach LPartG (zwei Arbeitnehmer) | |
---|---|---|
8,8 % Wohnungsbauprämie1) für eigene Einzahlungen in einen Bausparvertrag | 45 EUR4) |
90 EUR4) |
9 % Arbeitnehmersparzulage1) für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in einen Bausparvertrag |
43 EUR4) | 86 EUR4) |
Zum Beispiel 83 % Riester-Zulage2) für eigene Einzahlungen/Tilgungsleistungen in einen zertifizierten Riester-Vertrag3) |
154 EUR |
908 EUR |
Prämienchance insgesamt | 242 EUR |
1.084 EUR |
Für die Riester-Förderung gibt es keine Einkommensgrenzen. Um Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, gelten folgende Einkommensgrenzen: 25.600 Euro / 51.200 Euro (Ledige / Verheiratete oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)) für WoP und 17.900 Euro / 35.800 Euro (Ledige / Verheiratete oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)) für ASZ. Die Beträge beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. Der Bruttoarbeitslohn kann deutlich höher liegen.
- Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Bedingungen.
- Bei Berechtigung. Beispiel für Verheiratete / Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), Gesamteinkommen von 50 000 Euro; 2 rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit 2 Kindern, 2 Verträge, jährliche Einzahlungen von 4 Prozent des jeweiligen Bruttovorjahreseinkommens abzüglich gewährter Zulagen, mindestens 60 Euro. Die 908 Euro enthalten 2 mal 154 Euro Grundzulage und 2 mal 300 Euro Kinderzulage (Berechnung für Kinder, die ab 2008 geboren sind).
- Beispielsweise in einen Riester-Bausparvertrag oder Riester-Fondssparplan von Union Investment.
- Betrag gerundet.
Häufige Fragen
Um Ihren Wünschen ein Stück näher zu kommen, sind regelmäßige Sparleistungen natürlich von Vorteil. Wenn Sie aber mal kein Geld zur Verfügung haben, können Sie Ihre Sparbeiträge verringern oder zeitweise aussetzen. Es dauert dann lediglich länger, bis Sie Ihr Mindestsparguthaben eingezahlt haben und Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist.
Auch wenn Sie sich anders entscheiden und keine wohnwirtschaftliche Verwendung mehr für Ihren Bausparvertrag haben, sollten Sie diesen nicht übereilt kündigen. Denn dabei gehen bereits erworbene Vorteile wie zum Beispiel die Prämien oder die günstigen Darlehenszinsen eventuell verloren. Überlegen Sie, ob Sie Ihren Vertrag nicht auf einen Angehörigen übertragen möchten. Sprechen Sie einfach Ihren Berater an.
Bei Abschluss eines Bausparvertrags zahlen Sie lediglich eine Abschlussgebühr. Diese beträgt ein Prozent der Bausparsumme. Die Abschlussgebühr wird mit den ersten Sparraten verrechnet, so dass Sie diese nicht auf einmal leisten müssen.