- Bis zu 100 Euro Bonus möglich
- Prämienchancen sichern
- Option auf Bauspardarlehen
Bausparen für junge Leute
Bis zu 100 Euro Bonus mit dem Tarif Fuchs Junge Leute
Ein Bausparvertrag im Tarif Fuchs Junge Leute der Bausparkasse Schwäbisch Hall bietet für unter 25-Jährige die Flexibilität, die sie brauchen, und dazu eine gute Rendite. Lassen Sie sich auch von der Option auf einen attraktiven Bausparkredit überzeugen.
Kaufen Sie Freiheit
Unabhängig sein und endlich tun und lassen, was einem gefällt. Zum Beispiel in der ersten eigenen Bude – dem wichtigsten Ort der Welt. Mit dem Bausparvertrag Tarif Fuchs Junge Leute, dem idealen Einsteigerprodukt für alle unter 25 Jahren, kommen Sie Ihrem Wohnwunsch näher.
Bonus sichern und flexibel bleiben
Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und mindestens sieben Jahre in den Bausparvertrag Fuchs Junge Leute einzahlen, können Sie bis zu 100 Euro Bonus1) kassieren. Verzichten Sie auf das Darlehen, dann erhalten Sie zusätzlich eine Extra-Verzinsung von ca. 1 Prozent (Treueprämie2)). Sie bestimmen, wie Sie Ihr Angespartes später verwenden3). Gleichzeitig sichern Sie sich die Option auf einen attraktiven Bausparkredit. Ob Sie diesen in Anspruch nehmen, entscheiden Sie, wenn es soweit ist.
Der Staat spart für Sie mit
Der Staat belohnt Sie beim Bausparen jedes Jahr gleich zweifach: mit der Wohnungsbauprämie für Ihre eigenen Einzahlungen und mit der Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten und in einen Bausparvertrag einzahlen.4)
- Abschluss einmalig nur für unter 25-Jährige im Tarif Fuchs Junge Leute, Bausparsumme 10.000 Euro, Mindestsparzeit 7 Jahre und Zuteilung.
- Bei Darlehensverzicht und weiteren Voraussetzungen (Einzelheiten siehe § 3 ABB). Die Treueprämie entspricht den gutgeschriebenen Guthabenzinsen, im Tarif Fuchs Junge Leute beträgt sie das Zweifache der gutgeschriebenen Guthabenzinsen.
- Unter 25-Jährige können einmalig nach 7 Jahren über ihr Wohnungsbauprämien gefördertes Bausparguthaben frei verfügen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die sieben letzten Sparjahre begrenzt.
- Bei Berechtigung. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
Tarif Fuchs Junge Leute im Überblick
Die folgende Tabelle informiert Sie über die Konditionen zum Tarif Fuchs Junge Leute.
Tarif Fuchs Junge Leute | |
---|---|
Guthabenzinssatz in % p. a. | 0,5 |
Treueprämie1) in % p. a. | ca. 1 |
Bonus bei Zuteilung und 7 Jahren Mindestsparzeit in Euro2) | max. 100 |
Sparzeit bei Regelbesparung in Jahren3),4) | ca. 7 1/2 |
Gebundener Sollzinssatz/effektiver Jahreszins ab Zuteilung in %5) | 3 / 3,24 |
Zins- und Tilgungsbeitrag monatlich in ‰ der Bausparsumme6) | 5 |
Tilgungsdauer in Jahren/Monaten7) | 10 / 9 |
- Bei Darlehensverzicht und weiteren Voraussetzungen (Einzelheiten siehe § 3 ABB). Die Treueprämie entspricht den gutgeschriebenen Guthabenzinsen, im Tarif Fuchs Junge Leute beträgt sie das Zweifache der gutgeschriebenen Guthabenzinsen.
- Abschluss einmalig nur für unter 25-Jährige im Tarif Fuchs Junge Leute, Bausparsumme 10.000 Euro, Mindestsparzeit 7 Jahre und Zuteilung.
- Die Mindestbausparsumme beträgt 10.000 Euro, die Abschlussgebühr 1 Prozent der Bausparsumme und wird extra gezahlt.
- Die Zuteilung des Bausparvertrages richtet sich nach den allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge. Die Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die genannten Sparzeiten sind deshalb stets unverbindlich. Der Regelsparbeitrag im Tarif Fuchs Junge Leute beträgt 5 ‰ monatlich der Bausparsumme.
- Ohne Wahl- und Mehrzuteilung.
- Bei Wahlzuteilung liegt das Mindestsparguthaben im Tarif Fuchs Junge Leute zwischen 25 Prozent bis 45 Prozent der Bausparsumme. Bei Mehrzuteilung kann bis zu 25 Prozent der Bausparsumme zusätzlich zugeteilt werden. Der Tilgungsbeitrag erhöht sich entsprechend.
- Ohne Berücksichtigung der Prämie für die Risikolebensversicherung und bei Inanspruchnahme des maximalen Darlehensanspruchs (ohne Wahl- oder Mehrzuteilung).
Häufige Fragen
Jeder, der unter 25 Jahre alt ist, kann den Bausparvertrag Fuchs Junge Leute der Bausparkasse Schwäbisch Hall abschließen. Den Tarif Fuchs Junge Leute kann jeder Kunde nur einmal abschließen.
Der Bonus beträgt 120 Prozent der gutgeschriebenen Guthabenzinsen, maximal aber 100 Euro bei einer Bausparsumme von 10.000 Euro.
Die Voraussetzungen für den Bonus sind, dass der Bausparvertrag zugeteilt wird und die Mindestsparzeit von sieben Jahren erfüllt ist. Bei Teilung oder Kündigung entfällt der Bonus für alle Teilverträge und für die gesamte Vertragslaufzeit.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Freistellungsauftrag (PDF der Bausparkasse Schwäbisch Hall, 1.011 KB)
Mehr zur Abgeltungssteuer (PDF, 129 KB)
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Seit dem 1. Januar 2015 ist es für Bankkunden einfacher geworden, ihren kirchensteuerlichen Pflichten nachzukommen. Ihre Raiffeisenbank Griesstätt-Halfing eG führt die Kirchensteuer auf Zinserträge automatisch an das Finanzamt für Sie ab. Die Steuer fällt jedoch nur an, wenn die Gewinne über dem Sparerfreibetrag liegen.
Einmal im Jahr fragen die Banken die Kirchensteuermerkmale aller Bankkunden beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer nicht möchte, dass seine Konfession den Geldinstituten mitgeteilt wird, kann einen Sperrvermerk eintragen lassen. Als Kirchensteuerpflichtiger müssen Sie die Kirchensteuer dann weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.