- Nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch auf staatlich geförderte Altersversorgung
- Sparen Sie Steuern und Sozialabgaben
- Legen Sie finanzielle Reserven an – für einen Ruhestand mit Komfort
Direktversicherung
Steuern sparen durch die betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die Allianz Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland hat das Recht, Teile seines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einfließen zu lassen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen zwei Förderarten: der sozialversicherungsfreien Bruttoentgeltumwandlung und der sogenannten Riester-Förderung.
Die Leistungen der Allianz Direktversicherung im Überblick
Das bietet Ihnen die Allianz Direktversicherung
- Zusätzliche garantierte Rente: Sie erhalten eine zusätzliche Altersrente, so lange Sie leben. Oder Sie entscheiden sich bei Rentenbeginn für eine Kapitalauszahlung.
- Staatliche Förderung: Ihre Beiträge sind bis zu einer Höhe von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) steuerfrei. Dies gilt für Kunden aus allen Bundesländern. 2019 liegt der Satz bei 6.432 Euro. Bis zu 3.216 Euro pro Jahr sind die Beiträge auch sozialabgabenfrei. Das entspricht 4 Prozent der genannten Beitragsbemessungsgrenze. Pauschal versteuerte und in der bAV Riester-geförderte Beiträge werden auf den Dotierungsrahmen von 8 Prozent angerechnet.
- Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss: Bei der Entgeltumwandlung dürfen Sie Teile vom Gehalt in Beiträge zu einer Betriebsrente umwandeln. Hierbei sparen Sie Sozialabgaben in Höhe von bis zu 15 Prozent. Die Ersparnis wird als Arbeitgeberzuschuss zusätzlich in die Versicherung eingezahlt.
Die Vorteile der Allianz Direktversicherung
Darum eine betriebliche Altersvorsorge der Allianz wählen
- Finanzstark und solide: Die Leistungen der Allianz sind sicher. Dafür sorgen neben der Finanzkraft der Allianz als einem der größten Vermögensverwalter der Welt auch ein strenges Risikomanagement und nachhaltig solide Bilanzen.
- Individuelle Vorsorgekonzepte: Ganz gleich, welchen Weg Sie bei Ihrer Vorsorge einschlagen – die Allianz steht mit individuellen Vorsorgekonzepten, von sicherheits- bis chancenorientiert, an Ihrer Seite.
Finden Sie Ihr individuelles Vorsorgekonzept
Ihre persönlichen Vorstellungen sind das wichtigste Kriterium, wenn es darum geht, wie sicherheitsbewusst die Kapitalanlage Ihrer Beiträge für Ihre Vorsorge erfolgt.
Dank des breiten Angebots der Allianz an Vorsorgekonzepten liegt die Entscheidung ganz bei Ihnen: Möchten Sie lieber chancenorientiert vorsorgen oder legen Sie den Schwerpunkt mehr auf Sicherheit? Sie haben die Wahl. Die Experten der Allianz setzen mit ihrer Erfahrung die von Ihnen gewünschte Ausrichtung kompetent um.
Ergänzen Sie Ihre Direktversicherung
Zusatzoption: Berufsunfähigkeitsvorsorge
Durch die Berufsunfähigkeitsvorsorge bekommen Sie im Falle der Berufsunfähigkeit weiter ein garantiertes Einkommen und können gleichzeitig die Beiträge für Ihre Direktversicherung folgenlos aussetzen.
Zusatzoption: Hinterbliebenenrente
Wenn Sie Ihre Angehörigen für den Fall Ihres Todes mit einem langfristigen Einkommen absichern wollen, ist die Hinterbliebenenrente ein sinnvoller Zusatzbaustein für Sie. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner bekommen die Rente lebenslang, Kinder längstens bis sie 25 sind.
Zusatzoption: Kapital bei Tod
In Fällen, in denen Ihren Angehörigen mit einer Einmalzahlung mehr geholfen ist als mit einer Rente, gibt es den Zusatzbaustein "Kapital bei Tod".
Zusatzoption: Kapital bei Unfalltod
Beim Baustein "Kapital bei Unfalltod" bekommen Ihre Angehörigen finanzielle Unterstützung durch eine einmalige Kapitalauszahlung, sollten Sie durch einen Unfall zu Tode kommen.
Häufige Fragen zur Allianz Direktversicherung
- Entweder Sie finanzieren die Beiträge selbst aus Ihrem Bruttogehalt, also durch die sogenannte Entgeltumwandlung.
- Oder der Arbeitgeber finanziert die Beiträge zu Ihrer Direktversicherung allein – zum Beispiel statt einer Gehaltserhöhung. Dieses Modell ist für beide Seiten finanziell interessant.
- Zudem gilt seit dem 1. Januar 2019 für neue und ab dem 1. Januar 2022 für bestehende Vereinbarungen folgende Regelung: Der Arbeitgeber muss pauschal 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Zuschuss in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds (§ 3.63 EStG) des Arbeitnehmers einzahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Das bedeutet, dass Sie Beiträge von Ihrem Bruttogehalt in eine Direktversicherung umwandeln dürfen. Bis zu einer Höchstgrenze von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sind diese Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei.
Wichtig: Ihnen gehören alle Leistungen, die Ihnen für das Alter zugesagt wurden. Sie haben darauf einen Rechtsanspruch. Das bedeutet konkret: Zu Rentenbeginn zahlt die Allianz die Rente oder das Kapital direkt an Sie aus und – soweit vereinbart – die Todesfall-Leistung an Ihre Hinterbliebenen.
Mit einer Direktversicherung bauen Sie sich eine zusätzliche Altersvorsorge auf. Das lohnt sich für die meisten Arbeitnehmer, weil sich dadurch der finanzielle Spielraum im Ruhestand erweitert. Mit einer lebenslangen Rente haben Sie ein finanzielles Polster, das Sie regelmäßig ausgezahlt bekommen – egal, wie alt Sie werden. Oder Sie lassen sich das Kapital zu Rentenbeginn auszahlen.
Wer einen Minijob hat, sollte sich persönlich beraten lassen – Ihr Allianz-Fachmann berechnet Ihnen gerne, ob sich auch für Sie die Direktversicherung lohnt.
Wenn Sie in Elternzeit gehen und kein Einkommen beziehen, dürfen Sie Ihre Direktversicherung aus eigenen Mitteln weiter fortführen. Sie erhalten in dieser Zeit zwar keine staatliche Förderung. Doch Sie sparen für die Rente weiter. Außerdem wird dieser Anteil an der späteren Rente nur mit dem so genannten Ertragsanteil versteuert – er liegt bei Renteneintritt mit 65 gerade einmal bei 18 Prozent.
Bei Kündigung oder Jobwechsel gilt: Sie können Ihre Direktversicherung zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Alternativ können Sie den Vertrag privat fortführen, indem Sie Beiträge aus dem Nettoeinkommen leisten oder den Vertrag beitragsfrei stellen und ruhen lassen.
Der Staat betrachtet das Geld aus der Direktversicherung als Ihr Einkommen. Sie bezahlen darauf Steuern – in der Regel deutlich weniger als im Erwerbsleben. Denn im Ruhestand ist Ihr Einkommen meist geringer, so dass auch Ihr Steuersatz niedriger liegt.
Außerdem müssen gesetzlich Versicherte auf die Leistungen aus der Direktversicherung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Das betrifft auch freiwillig gesetzlich Versicherte.
Die Leistungen aus Ihrer Direktversicherung können Sie ab dem 62. Geburtstag in Anspruch nehmen. Wurde der Vertrag vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen, liegt diese Grenze beim 60. Geburtstag.
Anstelle einer lebenslangen Rente können Sie sich zu Rentenbeginn auch für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheiden. Oder Sie lassen sich nur einen Teil des Kapitals auszahlen und erhalten den Rest als Rente.
Ihre Altersvorsorge aus der Direktversicherung ist bei einer Insolvenz geschützt. Selbst wenn es für Ihr Unternehmen schlecht laufen sollte und die Firma insolvent wird, bekommen Sie Ihre Betriebsrente wie vereinbart ausgezahlt.
Durch die Entgeltumwandlung verringert sich in der Regel Ihr Bruttogehalt. Dadurch zahlen Sie auch weniger in die gesetzlichen Sozialsysteme ein. Deshalb bekommen Sie eventuell auch etwas weniger heraus, wenn Sie die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Oft beträgt der Unterschied allerdings nur wenige Euro.
Sinkt Ihr Bruttoeinkommen unter die Grenze von 60.750 Euro, also unter die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung, kann die Entgeltumwandlung außerdem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen.
Die Allianz berät Sie dazu, wie sich die Entgeltumwandlung auf Sie persönlich auswirkt – fragen Sie einfach Ihren Allianz-Vermittler.
Bisher wurden Leistungen aus einer freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung auf die staatlich zugesicherte Mindestversorgung, auch Grundsicherung genannt, angerechnet. Seit dem 1. Januar 2018 wurde ein Freibetrag bei der Grundsicherung eingeführt, so dass sich eine Zusatzrente nun für jeden lohnt, auch für Geringverdiener. Beziehen Rentner nun gesetzliche Leistungen aus der Grundsicherung, können sie zum Beispiel aus einer Betriebsrente bis zu 212 Euro monatlich erhalten, ohne dass diese auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Ja, die Riester-Förderung ist im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge möglich. Sie ist die Alternative zur sogenannten Bruttoentgeltumwandlung, der Befreiung des Beitrags von Steuern und Sozialabgaben. Im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung besteht die Möglichkeit von Zulagen und ggf. einem Sonderausgabenabzug bei der sogenannten Riester-Förderung zu profitieren. In diesem Fall erfolgt die Beitragszahlung aus dem Nettogehalt. Die Leistung ist im Alter individuell zu versteuern und es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.